Raumordnung

Örtliche Raumordnungskonzepte - Naturkundefachliche Bearbeitung

Das Tiroler Raumordnungsgesetz regelt die Planung, Nutzung und Entwicklung des Raums und setzt Ziele für eine nachhaltige Raumordnung. Ein zentrales Instrument für die Umsetzung ist das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖRK).

Das ÖRK ist die Tiroler Variante eines Ortsentwicklungskonzepts, wie es in allen österreichischen Bundesländern vorgesehen ist. Jede Gemeinde in Tirol verfügt über ein ÖRK, das eine umfassende und strategische Richtlinie für die gesamthafte räumliche Entwicklung des Gemeindegebiets darstellt.

Das ÖRK ist jeweils auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren fortzuschreiben (§ 31a Abs. 1 TROG). Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Prüfung durch das Land Tirol ist eine naturkundefachliche Stellungnahme obligatorisch einzuholen.

Die Naturkundefachliche Bearbeitung im Rahmen des ORK stellt diesbezüglich eine wesentliche Grundlage dar. Diese umfasst die Bestandspläne Lebensraumtypen und Landschaftsbild/Erholungswert, deren wesentliche Inhalte werden als ökologische (FÖ) und landschaftliche Freihalteflächen (FA) in den Naturwerteplan übernommen. Nach Vorliegen der neuen Entwicklungsflächen sind diese vor Ort zu besichtigen und aus naturkundefachlicher Sicht zu dokumentieren und zu beurteilen (Bericht).

Naturkundefachliche Maßnahmenplanung in der Raumordnung

Wir entwickeln und planen naturschutzfachliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen. In enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, deren Raumplanungsbeauftragen und Projektanten tragen wir wesentlich zur Entwicklung von stimmigen und nachhaltigen Vorhaben bei.

Gutachterliche Stellungnahmen

Wir verfassen naturkundefachliche Gutachten für Projekte mit Bezug zum Örtlichen Raumordnungskonzept und Flächenwidmung. Fachlich fundierte naturkundliche Erhebungen und Analysen der Schutzgüter gemäß TNSchG 2005 bilden dabei die Grundlage. Inhalte sind Empfehlungen für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Natur im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des TNSchG 2005 und den Zielen der Raumordnung.