Beratungstätigkeit

Ihr Projekt ist naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig? Wir beraten Gemeinden, Betriebe und Privatpersonen in allen Planungsphasen Ihres Vorhabens.

  • Erstberatung und Abklärung der Rahmenbedingungen aus fachlicher Sicht
  • Vorabstimmung mit Naturschutzbehörden und Amtssachverständigen
  • Abklärung Rahmenbedingungen für das Vorhaben