Beratungstätigkeit
Ihr Projekt ist naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig? Wir beraten Gemeinden, Betriebe und Privatpersonen in allen Planungsphasen Ihres Vorhabens.
- Erstberatung und Abklärung der Rahmenbedingungen aus fachlicher Sicht
- Vorabstimmung mit Naturschutzbehörden und Amtssachverständigen
- Abklärung Rahmenbedingungen für das Vorhaben



