Naturschutzrechtliche Einreichplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Der Landschaftspflegerische Begleitplan stellt die fachliche Grundlage für das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahrens dar.

Auf Basis fundierter naturkundlicher Erhebungen und Analysen der Schutzgüter gemäß TNSchG 2005 ermitteln wir die projektbedingten Auswirkungen auf Flora, Fauna, Landschaftsbild und Erholungswert sowie auf den Naturhaushalt. Falls erforderlich entwickeln wir naturschutzfachliche Maßnahmen zur Minderung allfälliger Beeinträchtigungen und planen naturschutzfachlich hochwertige Ausgleichs- oder Ersatzflächen. Dies stets in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie relevanten Fachplanungen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung und Erstellung von naturschutzrechtlichen Einreichprojekten stehen unsere Leistungen Ihnen in allen Projektphasen zur Verfügung:

  • Bestandserhebung der Schutzgüter entsprechend des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 (Fauna, Flora, Landschaftsbild, Erholungswert)
  • Konzepterstellung inkl. enger Vorabstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde
  • Detailplanung (Bestandsauswertung und Beschreibung der Schutzgüter, Sicht- und Wirkungsanalysen, Auswertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturraum, detaillierte Maßnahmenplanung auf Basis des vorabgestimmten Konzeptes, Gestaltungs-/Bepflanzungsplan inkl. Begrünungs- und Bepflanzungsdetails)
  • Erstellung Einreichprojekt (Bericht, Pläne)
  • Vertretung des Auftraggebers bei der naturschutzrechtlichen Verhandlung

Ziel ist die Erlangung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für Ihr Projekt durch Planung und Umsetzung individueller Lösungen an der Schnittstelle zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.